Schwebendes Wabennest – sanfter Schaukel- und Liegespaß
Hier schweben kleine Abenteurer ins Glück: Das „Schwebende Wabennest“ lädt Kinder ab 3 Jahren zum Greifen, Schwingen und Entspannen ein. Das runde Nest hängt sicher an vier Aufhängeseilen und wird von feuerverzinkten Stahlpfosten getragen – so entsteht ein kompakter Spielpunkt, der auf kleinen Flächen große Freude macht. Ob allein gemütlich schaukeln oder gemeinsam balancieren und sich drehen – mit HST-Spielgeräte wachsen Gleichgewicht, Koordination und Körperspannung spielerisch mit. Herkulesseile mit Stahleinlage und sauber verarbeitete Details sorgen für langlebigen Einsatz im Alltag.
Auf einen Blick – integrierte Fakten
Artikelnummer: 4959-71
Gerätehöhe: 1,44 m
Geräteraum: 3,10 x 1,10 m
Mindestraum: Ø 4,05 m
Fallschutz mind.: 12,70 m²
Fallhöhe: 0,50 m
Betonbedarf in m³: 1,50 m³
Empfohlenes Mindestalter: Für Kinder ab 3 Jahren
Benutzeranzahl: 3
Normen und Richtlinien: EN 1176
Montagezeit: 3 Stunden ohne Fundamente
Benötigte Hilfskräfte: 2-3 Personen
Ausstattung
4 Standpfosten aus Stahl Ø 102 mm, feuerverzinkt, Länge 2,40 m, mit Kunststoff-Abdeckkappe
1 HUCK Wabennest Ø 1,00 m
4 Aufhängeseile
Seile und Netze aus Herkulesseil Ø 16 mm, 6-litzig, mit Stahleinlage
Einhaltung von Standards:
Unsere Spielgeräte von HST-Spielgeräte erfüllen höchste Anforderungen und sind speziell auf die Bedürfnisse von Kommunen, öffentlichen Einrichtungen wie Kindergärten, Hotels und gastronomischen Betrieben sowie öffentlichen Spielplätzen abgestimmt. Alle aufgeführten Produkte entsprechen den strengen Vorgaben der DIN EN 1176 und gewährleisten somit maximale Sicherheit und Qualität. Mehr: https://www.hst-spielgeraete.de/en-1176-en-1177-die-spielplatznormen:_:26.html
Holz bei HST-Spielgeräte:
Entdecken Sie in unserem kompakten Überblick, welche Holzarten wir für langlebige Spielgeräte einsetzen und wann der Einsatz von Pfostenschuhen sinnvoll ist. Mehr: https://www.hst-spielgeraete.de/holz-bei-hst-spielgeraeten:_:51.html
Die Einsatzgebiete des Produkts:
Kindergärten, Spielplätze, Schul- und Pausenhöfe, Kindergärten, Freizeit Parks, Schwimmbäder, Vereinsgelände, Campingplätze, Erholungsheime, Spielplätze, Kliniken und Kurklinken, Spiel- und Freizeitanlagen, öffentlichen Einrichtungen, Pflegeheimen und Rehaeinrichtungen, Freizeitparks und Schwimmbäder, ...