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Welche Vorgaben macht die neue DIN 18034 für Spielplätze?

Welche Vorgaben macht die neue DIN 18034 für Spielplätze?

Im Oktober 2020 wurde Teil 1 der neuen DIN 18034 veröffentlicht, die sich mit Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb von Spielplätzen und Freiräumen zum Spielen beschäftigt. Die Norm gilt sowohl für neu geplante Spielplätze als auch für Umbauten bzw. Erweiterungen von bereits erbauten Anlagen. Im Vergleich zur letzten Ausgabe vom Dezember 1999 fokussiert sie sich zudem nicht mehr allein auf ausgewiesene Spielplätze, sondern auf alle zum Spielen geeigneten Flächen. Dazu gehören auch bespielbare Flächen im Wohnumfeld, Kindertagesstätten, Sportanlagen, Frei- und Freizeitbäder, öffentlich zugängliche Grünanlagen sowie Schulgelände.

Die neue DIN 18034 vermittelt aktuelle planerische und spielpädagogische Erkenntnisse und gibt konkrete Hinweise zum Flächenbedarf. Ebenso soll die Neuauflage dabei helfen, Spielplätze auch unter dem Aspekt der Inklusion (von Menschen mit und ohne Behinderung) zu bewerten. Die Spielplatznorm DIN 18034 ist für Betreiber von Spielplätzen, Planungs-, Bau- und Aufsichtsbehörden sowie Vertreter von Nutzergruppen von Spielplätzen verbindlich. Ihre Inhalte gelten für neu geplante Spielplätze, Umbauten und Erweiterungen von vorhandenen Anlagen. Explizit ausgenommen sind Bauspielplätze und Spielbereiche, die von pädagogischem Personal betreut werden.

Spielplätze und Freiräume zum Spielen, die vor Oktober 2020 fertiggestellt wurden, genießen Bestandsschutz, müssen also nicht an die aktualisierten Normvorgaben angepasst werden. Bei Umbauten, etwa einer nachträglichen Einfriedung des Spielplatzes, müssen die Vorgaben der DIN 18034 allerdings berücksichtigt werden.

DIN 18034 – Einfriedung von Spielplätzen

Die DIN 18034 definiert keine generelle Pflicht zur Einfriedung; diese ist nur bei potenziellen Gefährdungen, etwa von anliegenden Straßen oder Gleisanlagen, Abgründen oder tiefen Gewässern erforderlich. Wenn aufgestellt, müssen Einfriedungen „wirksam“ sein, also eine Mindesthöhe von 1 m aufweisen, und nicht leicht zu beklettern sein. Von der Einfriedung selbst darf keine Gefährdung ausgehen (z. B. durch spitze, hervorstehende oder scharfkantige Teile). Die Ein- und Ausgänge müssen so gestaltet sein, dass vor allem Kinder intuitiv erkennen, dass sie hier den Spielplatz betreten/verlassen können. Ein- und Ausgänge dürfen außerdem nicht direkt in den Straßenverkehr führen.

DIN 18034 – Spielsand

Als Mindestkorngröße von Spielsand wurde in der Neuauflage der DIN 18034 0-3 mm definiert; zudem muss der Spielsand bindende Bestandteile (z. B. Lehm) enthalten. Die Flächen, auf denen Spielsand aufgeschüttet wird, müssen windgeschützt sowie teils sonnig, teils schattig sein, ohne dass sie im Schlagschatten von Gebäuden liegen.

DIN 18034 – Wasser und Wassertiefe

Überschüssiges Wasser auf Sandflächen muss aus diesen Bereichen zuverlässig abfließen können, was sich z. B. durch eine Drainage oder Hand- bzw. Fußpumpen sicherstellen lässt. Teiche oder andere stehende Gewässer auf dem Spielplatz dürfen eine Wassertiefe von maximal 40 cm haben. Werden Boote oder Flöße bereitgestellt, darf das Wasser 60 cm tief sein. Bei Kitas beträgt die maximale Wassertiefe 20 cm, bei Schulen 40 cm.

Das Wasser muss mindestens Badequalität aufweisen. Für Wasserbecken ist eine rutschhemmende Bodenfläche vorgeschrieben, zudem müssen die Becken leicht zu reinigen sein. Auch muss ein Wasseraustausch bzw. das Leeren des Beckens durch die Verantwortlichen leicht möglich sein.

DIN 18034 und DIN 1176

Die Neuauflage der DIN 18034 verweist auch auf andere Normenwerke, darunter die DIN 1176 „Spielplatzgeräte und Spielplatzböden“. Welche konkreten Vorgaben diese an Betreiber von Spielplätzen stellt, haben wir in einem weiteren Blogbeitrag ausführlich für Sie zusammengestellt.