Pendelbalken – schwingende Balanceachse für flinke Gleichgewichtskünstler
Auf den ersten Blick wirkt der „Pendelbalken“ wie ein gewöhnlicher Steg – doch sobald Kinder ihn betreten, spüren sie, wie die Lärchenbohle unter ihren Füßen pendelt. Der 3,5 m lange Balken Ø 12 / 14 cm ruht auf einer wartungsfreien Edelstahl-Drehachse und wird beidseitig von kräftigen Eichenpfosten gehalten. Ein 18 mm starkes Polypropylenseil mit Stahleinlage verläuft parallel oberhalb der Standfläche und dient als Haltehilfe, wenn das Gleichgewicht ins Wanken gerät. Jeder Schritt fordert Koordination, Körperspannung und Mut gleichermaßen – robuste Outdoor-Qualität aus dem Holz-, Stahl- & Technik-Portfolio von HST-Spielgeräte.
Wichtige Kennzahlen auf einen Blick
Grundmaß 3,5 × 0,2 × 1,7 m – schlankes Format für kompakte Parcours
Fallhöhe 0,30 m – moderater Fallschutz, Geräteraum 20,5 m²
Altersfreigabe 4 – 15 Jahre – spannend vom Grundschüler bis zum Teenager
Montageaufwand 2 Personen / ≈ 4 h – Betonfundament und verzinkte Postschuhe vorgeschrieben
Materialien: Lärchenrundhölzer Ø 12 / 14 cm, Eichenpfosten im Boden, Edelstahl-Drehachse, 18 mm Herkulesseil, blütenförmige Schraubkappen
Zertifizierung DIN EN 1176 – zugelassen für öffentliche Spielplätze
Ob als Solitär oder als schwankendes Bindeglied zwischen zwei Stationen – der Pendelbalken bringt Dynamik in jeden Abenteuerpfad und lässt sich bei Bedarf später problemlos mit weiteren Modulen erweitern.
Einhaltung von Standards:
Unsere Spielgeräte von HST-Spielgeräte erfüllen höchste Anforderungen und sind speziell auf die Bedürfnisse von Kommunen, öffentlichen Einrichtungen wie Kindergärten, Hotels und gastronomischen Betrieben sowie öffentlichen Spielplätzen abgestimmt. Alle aufgeführten Produkte entsprechen den strengen Vorgaben der DIN EN 1176 und gewährleisten somit maximale Sicherheit und Qualität. Mehr: https://www.hst-spielgeraete.de/en-1176-en-1177-die-spielplatznormen:_:26.html
Die Einsatzgebiete des Produkts:
Kindergärten, Spielplätze, Schul- und Pausenhöfe, Kindergärten, Freizeit Parks, Schwimmbäder, Vereinsgelände, Campingplätze, Erholungsheime, Spielplätze, Kliniken und Kurklinken, Spiel- und Freizeitanlagen, öffentlichen Einrichtungen, Pflegeheimen und Rehaeinrichtungen, Freizeitparks und Schwimmbäder, ...